1. Das Regierungstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erteilte der E.________ AG mit Gesamtbauentscheid vom 26. Juni 2012 die Bewilligung zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Scheune und zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle auf den Parzellen Nrn. F.________ und G.________ der Gemeinde Unterseen (Überbauung I.________strasse 10). Bestandteil dieses Gesamtbauentscheids ist der Fachbericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Bern vom 11. Juni 2012. Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2013 Eigentümerin einer Stockwerkeigentumswohnung in der Liegenschaft I.________strasse 10, welche sie nach Fertigstellung Ende November 2013 bezog.