2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.00 werden je zur Hälfte, ausmachend je Fr. 900.00, den Beschwerdeführern und der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Sie haften je solidarisch für ihren Anteil. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden Parteikosten von Fr. 2'320.95 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung