Dies auch deshalb, weil hier die Blendzeiten auf die Mittagszeit und die Schönwettersaison fallen. Fotos, die die Beschwerdeführenden als Beilagen zur Beschwerde eingereicht haben, belegen dies.30 Zwar hat die Vorinstanz zwei Besichtigungen vor Ort um die Mittagszeit während der Blendung vorgenommen. Eine zuverlässige Beurteilung, ob die Reflexionen der Anlage insgesamt innerhalb der tolerierbaren Grenzen liegen, d.h. störend oder zumutbar sind, kann alleine gestützt auf diese zwei Besichtigung vor Ort nicht vorgenommen werden. Weder sind die genauen Blendzeiten pro Tag noch die aufsummierte Blenddauer pro Jahr bekannt.