RPG, wonach mithilfe eines vereinfachten Verfahrens die Nutzung der Sonnenenergie im Sinn des Klimaschutzes gefördert werden soll. Zum andern dient eine reflexionsarme Ausführung aber auch dem Ortsbild und dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip.21 Dies kommt auch in den Materialien zu Art. 32a Abs. 1 Bst. c RPV zum Ausdruck. Darin wird festgehalten, dass die Vermeidung von Reflexionen mit Blick auf die Nachbarschaft letztlich auch im Eigeninteresse des Anlageeigentümers liege, um einer Sanierungspflicht zu entgehen.22