unbegründet sind. Besteht Unsicherheit darüber, ob die Solaranlage baubewilligungsfrei ist oder nicht, steht es der Bauherrschaft frei, mit einem Baugesuch ein ordentliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten, um dem Risiko entgegen zu treten, dass die Solaranlage nachträglich Gegenstand einer baupolizeilichen Anzeige wird. Das Baubewilligungsverfahren ermöglicht es der Behörde, ein Bauprojekt im Interesse der Öffentlichkeit und unter Beteiligung Dritter, namentlich der Nachbarschaft, vor seiner Ausführung auf die Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und der übrigen einschlägigen Gesetzgebung zu überprüfen.