Da alle Beschwerdeführenden gemeinsam Beschwerde führen, kann offengelassen werden, ob auch die Beschwerdeführerin 2 zur Beschwerde befugt ist.8 In einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren müsste deren Legitimation unter Umständen jedoch nachgewiesen werden. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher grundsätzlich einzutreten. 2. Rechtliches Gehör