Sie waren zudem am vorinstanzlichen Baupolizeiverfahren beteiligt. Die Beschwerdeführenden 1, 3 und 4 sind daher formell und materiell beschwert und somit zur Beschwerdeführung legitimiert. Fraglich ist hingegen die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin 2. Sie ist zusammen mit dem Beschwerdeführer 3 Eigentümerin und Bewohnerin der Liegenschaft K.________strasse 30, die sich gut 120 m von der Bauparzelle entfernt befindet. Da alle Beschwerdeführenden gemeinsam Beschwerde führen, kann offengelassen werden, ob auch die Beschwerdeführerin 2 zur Beschwerde befugt ist.8