Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Die baupolizeiliche Verfügung der Einwohnergemeinde Spiez, Abteilung Bau, vom 30. April 2020 sei aufzuheben und die Sache zur Durchführung des (nachträglichen) ordentlichen Baubewilligungsverfahrens im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter: Die baupolizeiliche Verfügung der Einwohnergemeinde Spiez, Abteilung Bau, vom 30. April 2020 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei festzustellen, dass die nordseitig auf dem Dach des Wohnhauses K.________strasse 16, gelegen auf Spiez-Gbbl. Nr. L.__