6. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Juni 2020 gemeinsam eine Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Die baupolizeiliche Verfügung der Einwohnergemeinde Spiez, Abteilung Bau, vom 30. April 2020 sei aufzuheben und die Sache zur Durchführung des (nachträglichen) ordentlichen Baubewilligungsverfahrens im Sinne der oberinstanzlichen Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter: