___ Blendungen fest.4 Danach schloss die Gemeinde das baupolizeiliche Verfahren mit Verfügung vom 30. April 2020 ab. Darin erwog sie, es handle sich um eine baubewilligungsfreie Solaranlage, die den kantonalen Richtlinien entspreche. Auch kam sie zum Schluss, dass von keiner Blendwirkung gesprochen werden könne, die eine erhebliche Störung der Bevölkerung zur Folge habe. Sie verzichtete auf die Anordnung von Massnahmen und auferlegte die Kosten für das baupolizeiliche Verfahren den Beschwerdeführenden.