5. Die Beschwerdeführenden stellten daraufhin mit Schreiben vom 12. Februar 2020 bei der Gemeinde den Antrag, es sei betreffend die Blendungen bei einer anerkannten Fachfirma ein Gutachten einzuholen. Die Gemeinde nahm in der Folge das Baupolizeiverfahren wieder an die Hand und forderte die Beschwerdegegnerschaft auf, allfällige Unterlagen von getroffenen Massnahmen zur Reduktion der Blendwirkung einzureichen. Zudem nahm die Gemeinde am 27. März 2020 und 2. April 2020 eine Besichtigung vor Ort vor. Dabei stellte sie auf der Nachbarparzelle Nr. A.________ Blendungen fest.4 Danach schloss die Gemeinde das baupolizeiliche Verfahren mit Verfügung vom 30. April 2020 ab.