4. Am 27. September 2019 reichten die Beschwerdeführenden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Gemeinde Spiez und das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental ein.2 Die BVD hiess die Beschwerde mit Entscheid vom 22. Januar 2020 insoweit gut, als sie die Gemeinde Spiez anwies, das baupolizeiliche Verfahren betreffend die Photovoltaikanlage auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. L.________ weiterzuführen und mit einer anfechtbaren Verfügung abzuschliessen.3 Das Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (Baustopp) schrieb die BVD als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis ab.