2. Die Beschwerdeführenden ersuchten die Gemeinde daraufhin mit baupolizeilicher Anfrage vom 11. Juli 2019 um umgehende verbindliche Auskunft, was für ein Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. L.________ realisiert werde und ob dafür die erforderliche Baubewilligung bzw. im Falle einer Solaranlage die gesetzlich vorgeschriebene Meldung mit vollständigen Angaben und Planunterlagen sowie amtlichem Formular SB1 (Selbstdeklaration Baukontrolle 1) vorliege. Gleichzeitig ersuchten sie die Gemeinde um eine schriftliche Stellungnahme, inwiefern die allfällig rechtzeitig gemeldete Solaranlage den kantonalen Richtlinien und den kommunalen Ortsbildschutzvorschriften entspreche.