Werde die Fassaden durch den Lüftungseinbau verändert, so brauche es eine Baubewilligung. Diese E-Mail des Bauverwalters vom 31. März 2020 hat den Charakter einer Antwort im Rahmen einer Voranfrage. Eine solche Voranfrage hat lediglich die Bedeutung eines Ersuchens um Rechtsauskunft. Antworten auf solche Anfragen vermögen die zuständige Behörde in einem allfälligen nachfolgenden Verfahren nicht zu binden. Zudem können solche behördlichen Auskünfte oder Zusicherungen, die bloss der bauwilligen Person erteilt worden sind, beschwerdeberechtigten Dritten nicht entgegengehalten werden. Eine solche Antwort vermag von vornherein keine Vertrauensposition zu schaffen.27