c) Gestützt auf die baupolizeiliche Anzeige nahm der Bauverwalter sofort eine Baukontrolle vor und stellte fest, dass Bauarbeiten in Gang waren. Da er aufgrund einer näheren Prüfung zum Schluss gelangt war, dass das geplante Fitnesscenter baubewilligungspflichtig sei, war der Erlass einer sofortigen Baueinstellungsverfügung geboten. Die Beschwerdeführerin musste vor Erlass der Baueinstellungsverfügung nicht angehört werden. Dies gilt umso mehr, als der Bauverwalter die Beschwerdeführerin am 27. April 2020 über das Ergebnis seiner Abklärungen informiert hatte.