a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, der Präsident der Baupolizeibehörde wohne an der A.________ als Mieter. Die Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter der fraglichen Liegenschaft wollten kein Fitnesscenter in den Gewerberäumlichkeiten. Sie hätten deshalb einen Anwalt beauftragt, baupolizeiliche Anzeige einzureichen. Diese Anzeige habe zum Baustopp bzw. zur Abschreibungsverfügung geführt. Es sei damit davon auszugehen, dass der Präsident der Baupolizeibehörde ein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens gehabt und sich mit dem Anliegen der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner solidarisiert habe.