nur noch die Kosten der Abschreibungsverfügung anfallen. Diese antwortete am 19. Mai 2020, sie verstehe nicht, weshalb ihr diese Kosten belastet würden. Sie habe zu Beginn von der Bauverwaltung das OK für ihr Vorhaben erhalten. Die Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung antwortete am 3. Juni 2020, es würden auch die Kosten der Abschreibungsverfügung erlassen.