Den von Amtes wegen Beteiligten liess sie eine Kopie der Verfügung zukommen. Am 30. April 2020 lösten die von Amtes wegen Beteiligten und die Beschwerdeführerin den Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf. Die Beschwerdeführerin informierte die Bauverwaltung am 4. Mai 2020 mit E-Mail darüber. Die Gemeindebaupolizeibehörde schrieb daraufhin mit Verfügung vom 7. Mai 2020 das Verfahren über das Einrichten eines Fitnesscenters vom Geschäftsverzeichnis ab und auferlegte der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfahrens. Mit E-Mail vom 15. Mai 2020 teilte eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung der Beschwerdeführerin mit, damit würden die Kosten der ersten Verfügung erlassen und es würden