Namens der übrigen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer reichte ein Anwalt mit Eingabe vom 29. April 2020 eine baupolizeiliche Anzeige ein und machte geltend, die Umnutzung eines Fotostudios in ein Fitnessstudio sei baubewilligungspflichtig. Deshalb seien ein Baustopp und ein Benützungsverbot zu verfügen. Der Bauverwalter nahm am gleichen Tag einen Augenschein vor und stellte fest, dass Bauarbeiten ausgeführt wurden. Am 30. April 2020 verfügte die Gemeindebaupolizeibehörde gegenüber der Beschwerdeführerin die vollständige Einstellung der Bauarbeiten. Den von Amtes wegen Beteiligten liess sie eine Kopie der Verfügung zukommen.