Mit E-Mail vom 27. April 2020 teilte der Bauverwalter der Beschwerdeführerin mit, nach diversen Abklärungen könne er mitteilen, dass es sich bei einem Fitnesscenter um Freizeit und Sport, nicht um eine kleine gewerbliche Nutzung handle. Die erforderlichen Parkplätze müssten rechtlich sichergestellt sein. Es brauche deshalb ein Baugesuch.