Im Schreiben des Beschwerdeführers vom 24. Februar 2020 finden sich keine Angaben und Unterlagen zu den geplanten Sonnenstoren, um deren Auswirkungen abzuschätzen. Insbesondere fehlen Angaben zu der Materialwahl, den Dimensionen, der Konstruktion und der Farbe. Nebst der unklaren Umschreibung der baulichen Massnahme, erfüllen auch die eingereichten Fassadenpläne die Anforderungen nicht. Insbesondere fehlt es an einem klaren Hinweis zum Massstab, wie auch zu der genauen Konstruktion und den Massen. Im Übrigen ist es auch nicht Sache des Regierungsstatthalteramts, unvollständige Angaben mit Berechnungen selber zu ergänzen.