Um die Baubewilligungspflicht des konkreten Bauvorhabens zu prüfen, muss die bauliche Massnahme klar umschrieben werden. Das Bauvorhaben ist in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu umschreiben und Lage, Einordnung, Gestaltung sowie Konstruktion sind soweit erforderlich durch Situationsplan und Projektpläne darzustellen.15 Die Hauptdimensionen der projektierten Bauten und Anlagen, ihre Konstruktionsart, die wichtigsten Baumaterialien, Art und Farbe sind anzugeben und Projektpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 sind beizulegen, wobei es Sache der Bauherrschaft ist, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.16