Sie kann in baulichen Veränderungen oder in der Verwendung anderer Materialien oder Farben bestehen.12 Demnach kann eine einzelne Store gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beizug der Praxishilfe für "Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Artikel 1b BauG"13 bewilligungsfrei sein. Führen diese Storen hingegen zu einer Fassadenveränderung oder wird hierzu eine Stützkonstruktion aufgestellt, liegt im Einzelfall durchaus eine bewilligungspflichtige Baute vor.