einer vorgängigen Kontrolle besteht.10 Das Verwaltungsgericht bejaht die Baubewilligungspflicht, wenn solche Auswirkungen hinreichend wahrscheinlich sind.11 Unter anderem wird eine bewilligungsbedürftige äussere Umgestaltung durch die wesentliche Änderung von Fassaden bewirkt. Sie kann in baulichen Veränderungen oder in der Verwendung anderer Materialien oder Farben bestehen.12 Demnach kann eine einzelne Store gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beizug der Praxishilfe für "Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Artikel 1b BauG"13 bewilligungsfrei sein.