Die Gemeinde hält in ihrer Vernehmlassung fest, sie erachte die Beurteilung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland als korrekt. Weiter weist sie darauf hin, sie habe mit Bauentscheid vom 26. November 2015 den Bauabschlag für die Terrassennutzung auf dem Garagendach erteilt. Auch allfällige Sonnenstoren würden einer Terrassennutzung dienen und das Anbringen solcher wäre auch aus diesem Grund baubewilligungspflichtig.