3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz und der Gemeinde die Akten ein. Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 verwies das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf die Akten und verzichtete auf die Einreichung einer förmlichen Vernehmlassung. In ihrer Vernehmlassung vom 23. Juni 2020 beantragte die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer reichte mit Schreiben vom 13. Juli 2020 weitere Bemerkungen samt Fotos zu den geplanten Sonnenstoren ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.