Im Rechtsbegehren der Beschwerde verlangt die Beschwerdeführerin, das Verfahren sei «umgehend und beförderlich fortzusetzen.» Dem Akteneinsichtsgesuch vom 3. Dezember 2019 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit einer Stellungnahme zur Sistierung der Baubewilligungsverfahren und nicht im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Baupolizeiverfahrens um Aktenzustellung ersuchte. Ein Bezug zwischen der vorgebrachten Unvollständigkeit der im Dezember 2019 zugestellten Unterlagen und der zu beurteilenden Verfahrensdauer des Baupolizeiverfahrens ist nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht dargelegt. Die Beschwerdeführerin leitet denn auch keine