b) Die Beschwerdeführerin macht im Schreiben vom 13. Juli 2020 geltend, aus der Stellungnahme der Stadt Burgdorf vom 29. Juni 2020 gehe hervor, dass ihr, der Beschwerdeführerin, nicht alle Akten zugestellt worden seien, als sie bei der Stadt am 3. Dezember 2019 um Einsichtnahme in das Baupolizeidossier ersucht habe. Dies stelle eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, was im Rahmen des vorliegenden Verfahrens festzustellen sei.