Daher kann nicht gesagt werden, es liege eine behördliche Verschleppung vor und die Stadt Burgdorf habe das Baupolizeiverfahren unrechtmässig verzögert. Der v.a. im Jahr 2019 anhaltende Verfahrensstillstand ist zudem mittlerweile überwunden: Die Stadt Burgdorf hat der Beschwerdeführerin am 28. Mai 2020 ein Mail gesendet und am 29. Mai 2020 eine neue Verfügung mit neuerlichen Fragen zukommen lassen. Sollte die Beschwerdeführerin erneut keine taugliche Rückmeldung einreichen, hat sich die Stadt Burgdorf weitere Beweismassnahmen vorbehalten (Ziff. 2.8. der Verfügung vom 29. Mai 2020). Das Verfahren wird also weitergeführt. Soweit sich die Beschwerdeführerin schliesslich an der Sistierung der