eine autoritative Abklärung ist mit grossem behördlichem Aufwand verbunden. Wäre die Beschwerdeführerin an einem effizienten Baupolizeiverfahren interessiert gewesen, hätte sie allfällige Unklarheiten über die eingeforderten Informationen frühzeitig melden und der Stadt die verlangten Angaben soweit als möglich beibringen können. Stattdessen ersuchte die Beschwerdeführerin um eine Fristverlängerung von drei Monaten, liess eine angesetzte Frist verstreichen und kam der mehrmaligen behördlichen Aufforderung zum Einreichen von zweckdienlichen Angaben zum Sachverhalt nicht nach.