Zu diesen nach wie vor bestehenden Gebäuden gehören auch die Häuser G.________Nrn. 2, 4 und 6, die heute von der Beschwerdeführerin genutzt werden. Die Stadt Burgdorf prüft im Rahmen des vorliegenden Baupolizeiverfahrens, ob baurechtswidrige Zustände im Zusammenhang mit der dortigen geschäftlichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin bestehen. Die Stadt klärt namentlich ab, ob eine unbewilligte Nutzung vorliegt und ob die Erschliessung genügend ist. Die Beschwerdeführerin reichte bisher trotz ausführlicher Fragen der Stadt Burgdorf lediglich einen Plan «Situation/Fahrtenkonzept/Nutzung» ein. Dieser Plan enthält nur oberflächliche Angaben zu den von der Stadt Burgdorf verlangten Informationen.