16. Am 29. Mai 2020 erliess die Vorinstanz die in Aussicht gestellte Verfügung. Darin hielt sie den bisherigen Verfahrensverlauf detailliert fest. Ausserdem gab sie der Beschwerdeführerin wie bereits per E-Mail angekündigt Gelegenheit, innert 60 Tagen Fragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen.