14. Am 28. Mai 2020 schrieb die Stadt Burgdorf der Beschwerdeführerin ein E-Mail. Die Stadt wies darauf hin, sie werde der Beschwerdeführerin in den nächsten Tagen eine Verfügung zukommen lassen. Darin würde die Beschwerdeführerin letztmalig aufgefordert werden, ausstehende Antworten einzureichen. Ausserdem hielt die Stadt fest, sie würde auch das offene Gespräch über die nun seit langem bestehenden Unklarheiten suchen.