10. Die Beschwerdeführerin hielt mit Schreiben vom 31. August 2018 fest, sie habe ihre Stellungnahme bereits am 11. April 2018 eingereicht. Bei der Eingabe vom 11. April 2018, auf welche die Beschwerdeführerin verweist, handelt es sich um den Plan «Situation/Fahrtenkonzept/Nutzung», den die Stadt bereits als ungenügend beurteilte (vgl. obenstehend Ziff. I.5 und I.6).