8. Im anschliessenden Schreiben der Stadt vom 19. Juni 2018 führte diese aus, die «Voranfrage» werde in ein baupolizeiliches Verfahren umgewandelt. Am 3. Juli 2018 ersuchte die Stadt die Beschwerdeführerin um die Beantwortung von präzisierten und angepassten Fragen innerhalb von 20 Tagen. 9. Nachdem die Beschwerdeführerin diese Frist ungenutzt verstreichen liess, ersuchte die Stadt mit Schreiben vom 20. August 2018 erneut um Beantwortung der Fragen bis Ende August 2018.