Gemäss den Angaben auf dem Plan erfolgen die Anlieferungen von Montag bis Freitag jeweils zwischen 05.00 Uhr und 19.00 Uhr, wenn notwendig auch nachts. Der Verkehr bestehe aus 85 % LKWs und jeweils 5 % Lieferwagen, PKWs und Fahrrädern. Die Industrienutzung geniesse Besitzstand. 6. Die Stadt Burgdorf beurteilte mit Schreiben vom 23. April 2018 die eingereichten Angaben als «absolut ungenügend» und ersuchte die Beschwerdeführerin, die gestellten Fragen bis 31. Mai 2018 zu beantworten. 7. Die Beschwerdeführerin teilte daraufhin mit Schreiben vom 30. Mai 2018 mit, sie verstehe die Fragestellung nicht und bitte um detaillierte Spezifikation.