3. Die Stadt Burgdorf nahm mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 an die Beschwerdeführerin eine ausführliche baurechtliche Beurteilung der Situation vor. Die Stadt wies u.a. darauf hin, dass Indizien für eine Zunahme des Schwerverkehrs bestünden und dass nach derzeitigen Erkenntnissen die Erschliessungssituation für eine Gewerbenutzung mit grossem 1 Überbauungsordnung «A.________-Areal» vom 6. Februar 2008, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 9. Februar 2008 1/9 BVD 120/2020/21