1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. F.________. Das sich darauf befindende Gebäude G.________ Nr. 6 sowie die benachbarten Gebäude G.________ Nrn. 2 und 4 waren Produktionsgebäude der ehemals dort ansässigen B.________. Gemäss den Informationen der Stadt Burgdorf werden die Gebäude heute von der Beschwerdeführerin gewerblich genutzt. Das betroffene Areal liegt im östlichen Bereich der Überbauungsordnung (ÜO) «A.________-Areal».1