kann einen solchen Grund darstellen.19 b) Es ist zu prüfen, wie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in dem Sinne, als die Zufahrt kein Gefälle von mehr als 16 Prozent aufweist, umzusetzen ist: Es ist abzuklären, ob eine Umsetzung, wie sie die ursprünglich bewilligten Pläne (in einem Teilbereich) vorsehen, überhaupt möglich ist, oder ob eine andere Variante, wie sie die Parteien im baupolizeilichen 18 VGE 2018/212 vom 10. Juli 2019 E. 3.1, VGE 22473 vom 25. Januar 2006, E. 3.2 je mit Hinweisen. 19 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 2 f.