b) Die Gemeinde hat in der Wiederherstellungsverfügung vom 22. April 2020 verlangt, die Zufahrt sei bis am 31. August 2020 gemäss den bewilligten Plänen vom 8. Juni 2015 anzupassen. Vor allem beim Zugangsbereich sei die 16 Prozent Steigung gemäss den bewilligten Plänen anzupassen.