gemäss Baueingabe ursprünglich geplante, die tatsächlich realisierte sowie die mit der Projektänderung geplante neue Zufahrt eingezeichnet. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin im genannten Plan liegt bereits die Ausfahrt bei der östlichen Garage gut 0.5 Meter höher als ursprünglich geplant. Im Bereich der Einmündung der östlichen Garagenausfahrt in den Zufahrtsweg beträgt das Gefälle 22 Prozent. Am südlichen Rand der Linkskurve soll das Gefälle sogar 30 Prozent betragen. Im Bereich der Einmündung in die öffentliche Strasse liegt das Gefälle der realisierten Ausfahrt bei ca. 20 Prozent.