c) Die beiden Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen stehen nebeneinander an einem gegen Nordosten abfallenden Hang. Sie sind im Norden durch eine gemeinsame Zufahrt erschlossen. Die Doppelgarage des westlich gelegenen Einfamilienhauses auf Parzelle Stocken-Höfen 1 (Höfen) Grundbuchblatt Nr. M.________ befindet sich unmittelbar am Zufahrtsweg. Demgegenüber ist die Doppelgarage des östlichen Gebäudes auf Parzelle Stocken-Höfen 1 (Höfen) Grundbuchblatt Nr. P.________ vom Zufahrtsweg leicht gegen Süden zurückversetzt. Deren Ausfahrt "mündet" nach ca. 3 Meter in die gemeinsame Zufahrt.