3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 beteiligte die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Amtes wegen am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde. Zudem holte es bei der Gemeinde die Vorakten ein und bat auch sie, zur eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen. Mit Verfügung vom 7. Juli 2020 teilte das Rechtsamt den Beteiligten mit, die BVD beabsichtige, das Verfahren in Bezug auf die Wiederherstellungsmassnahmen betreffend der Splitanlage, des Bauinstallationsplatzes sowie der Stützmauer abzuschreiben und gab den ihnen Gelegenheit, sich zu diesem Vorgehen zu äussern.