Mit Mail vom 27. Januar 2020 liess die Beschwerdeführerin der Gemeinde mitteilen, neue Erkenntnisse hätten zu Tage gebracht, dass sie genau nach den Plänen gebaut habe, die von der Gemeinde bewilligt worden seien. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 22. April 2020 forderte die Gemeinde Stocken-Höfen die Beschwerdeführerin auf, die Zufahrt sei gemäss den bewilligten Plänen vom 8. Juni 2015 anzupassen. Vor allem dürfe die Neigung maximal 16 % betragen. Der Bauinstallationsplatz sei zurückzubauen. Die erstellte Stützmauer sei zurückzubauen oder mindestens auf das ursprünglich gewachsene Terrain aufzufüllen. Die Splitanlage für die Luftwärmepumpe sei am bewilligten Ort anzubringen.