Anlässlich verschiedener Besprechungen diskutierten die Parteien mögliche Varianten der Zufahrt. Am 7. Februar 2019 reichte die Gemeinde bei der kantonalen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Zeichnungsberechtigten der Beschwerdeführerin ein wegen Missachtung einer Baubewilligung. Am 20. Dezember 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Mit Mail vom 27. Januar 2020 liess die Beschwerdeführerin der Gemeinde mitteilen, neue Erkenntnisse hätten zu Tage gebracht, dass sie genau nach den Plänen gebaut habe, die von der Gemeinde bewilligt worden seien.