Am 31. März 2017 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die Anpassung der Zufahrt, für die Umnutzung des Baustelleninstallationsplatzes in einen Abstellplatz für Fahrzeuge sowie für den Neubau einer Stützmauer ein. Die Gemeinde wies die Bauherrschaft auf verschiedene Mängel hin und trat auf die Projektänderung vorerst nicht ein. Gleichzeitig setzte sie der Bauherrschaft eine Frist, die festgestellten Mängel zu beheben. Anlässlich verschiedener Besprechungen diskutierten die Parteien mögliche Varianten der Zufahrt.