Zudem stellten sich Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Umgebungsgestaltung und die Zu- und Wegfahrt wies eine Steigung von mehr als 16 Prozent auf. Am 22. Dezember 2016 erteilte die Gemeinde der nachträglichen Projektänderung der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 3 und 4 für den Einbau einer Kaminanlage sowie der Montage der Luftwärmepumpe an der Fassade die Bewilligung. Am 31. März 2017 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die Anpassung der Zufahrt, für die Umnutzung des Baustelleninstallationsplatzes in einen Abstellplatz für Fahrzeuge sowie für den Neubau einer Stützmauer ein.