August 2016 durchgeführten Schlusskontrolle stellte die Gemeinde insbesondere fest, dass bei den beiden Einfamilienhäusern die Splitanlagen für die Luftwärmepumpen an den Fassaden montiert worden waren. Beim Einfamilienhaus der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 3 und 4 war zusätzlich ein Schwedenofen eingebaut worden. Zudem stellten sich Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Umgebungsgestaltung und die Zu- und Wegfahrt wies eine Steigung von mehr als 16 Prozent auf.