1. Am 8. Juni 2015 bewilligte die Gemeinde Stocken-Höfen der Beschwerdeführerin den Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf der Parzelle Stocken-Höfen Grundbuchblatt Nr. K.________ (heute Parzellen Nrn. K.________ und M.________). In deren Untergeschossen sollte sich unter anderem je ein Abstellplatz für Fahrzeuge befinden. Mit Entscheid vom 28. Dezember 2015 bewilligte die Gemeinde der Beschwerdeführerin zusätzlich den Bau von zwei Doppelgaragen, die seitlich an die Einfamilienhäuser angebaut wurden. Anlässlich der am 22.