3. a) Die Gemeinde Sumiswald hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. 2'718.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) und dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von Fr. 1'708.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von Fr. 1'708.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung